Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der ToolStack App.

Dieser Entwurf ist noch nicht abschließend juristisch geprüft. Die verbindliche Fassung wird vor der Zugangsfreigabe ausgehändigt und ausdrücklich vereinbart. Der Besuch dieser Seite oder eine Anfrage ist keine Annahme dieser Bedingungen. Kosten, Pilotdauer und Rückgabe der Daten werden vor Vertragsschluss geklärt.

1. Anbieter und zugelassene Nutzer

ToolStack wird von der MAUTTEC GmbH, Altkönigstr. 11, 65779 Kelkheim, Deutschland angeboten. Der Pilot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher sind nicht zugelassen.

Der Zugang erfolgt nur nach individueller Freigabe. Die handelnde Person bestätigt, zur Vertretung des teilnehmenden Unternehmens befugt zu sein. Sie verwaltet die berechtigten Nutzer ihres Unternehmens und deren Rollen.

2. Teilnahme und Vertragsabschluss

Eine Anfrage oder Wartelistenanmeldung begründet keinen Anspruch auf Zugang. Der Pilotvertrag kommt durch Annahme dieser Bedingungen und die ausdrückliche Zugangsfreigabe durch MAUTTEC zustande. Die angenommene Fassung wird dem Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Vor Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Unternehmens ist zusätzlich der AVV anzunehmen. Eine Datenschutzinformation ist keine pauschale Einwilligung in beliebige Verarbeitungen.

3. Zweck und Leistungsumfang

Der Pilot dient der Erprobung der in der Freigabe beschriebenen ToolStack Funktionen zur Verbindung von HubSpot und sevdesk. Maßgeblich sind die freigegebenen Funktionen und dokumentierten Einstellungen. Nicht freigegebene Funktionen, künftige Erweiterungen und ein späteres Produkt sind nicht geschuldet.

Die Software befindet sich in einer Testphase. Fehler, Unterbrechungen und Änderungen können auftreten. Es wird keine bestimmte Verfügbarkeit oder feste Wiederherstellungszeit zugesagt. MAUTTEC trifft angemessene Maßnahmen für einen sicheren Betrieb und informiert über wesentliche bekannte Einschränkungen.

ToolStack ersetzt weder die Prüfung der eigenen Buchhaltung noch gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder ein Rechnungsarchiv. Das Unternehmen prüft die Übertragungen und hält die Originaldaten in seinen eigenen Systemen vor. Diese Mitwirkung entbindet MAUTTEC nicht von eigenen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten.

4. Kosten und spätere Angebote

Entgelte für einen Pilot werden ausschließlich durch eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung festgelegt. Kosten der vom Unternehmen selbst beauftragten Systeme, insbesondere HubSpot und sevdesk, trägt das Unternehmen selbst.

Es gibt keine automatische Umstellung in ein kostenpflichtiges Abo, keine Kaufpflicht und keine zugesagte Übernahme zu einem späteren Produkt. Kostenpflichtige Leistungen bedürfen einer neuen ausdrücklichen Vereinbarung. Ohne diese Vereinbarung erfolgt keine Berechnung durch MAUTTEC.

5. Nutzung und Mitwirkung

Das Unternehmen erhält für die Dauer des Pilots ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur internen Nutzung durch seine freigegebenen Nutzer. Rechte an eigenen Daten verbleiben beim Unternehmen; gesetzliche Rechte betroffener Personen bleiben unberührt.

Das Unternehmen stellt rechtmäßige Daten, erforderliche Berechtigungen und zulässige Weisungen bereit. Es schützt seine Zugangsdaten, beschränkt Benutzerrechte, meldet Sicherheitsvorfälle und prüft kritische Zuordnungen und Übertragungen. Vor produktiver Nutzung sollen geeignete Testdaten und gesonderte Testkonten verwendet werden.

Unzulässig sind unbefugte Zugriffe, Umgehung von Zugangsbeschränkungen, Angriffe und eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs. Gesetzlich zulässige Handlungen bleiben zulässig. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand des Pilots.

6. Externe Systeme und Änderungen

Die Nutzung setzt die erforderlichen Konten und Berechtigungen bei den angebundenen Diensten voraus. Diese Dienste werden vom Unternehmen gesondert beauftragt. Änderungen oder Ausfälle ihrer Schnittstellen können ToolStack beeinflussen. MAUTTEC bleibt für eigenes Verschulden, die eigene Integration und die vereinbarten Pflichten verantwortlich.

MAUTTEC kann Testfunktionen anpassen, soweit dies zur Erprobung oder Sicherheit erforderlich und zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen werden mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt, soweit möglich. Eine Änderung dieser Vertragsbedingungen erfolgt nicht allein durch schweigende Weiternutzung. Bei nicht zumutbaren Änderungen kann das Unternehmen den Pilot beenden.

7. Vertraulichkeit, Feedback und Referenzen

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäftsinformationen vertraulich und beschränken Zugriffe auf erforderliche, zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen. Ausgenommen sind rechtmäßig öffentliche oder unabhängig bekannte Informationen sowie gesetzlich erforderliche Offenlegungen.

MAUTTEC kann freiwillig übermitteltes Produktfeedback zur Verbesserung verwenden. Daraus entsteht keine Verpflichtung, vorgeschlagene Funktionen zu bauen. Synchronisierte Kundendaten werden nicht ohne gesonderte zulässige Grundlage für Werbung oder KI Training genutzt.

Die Veröffentlichung des Unternehmensnamens, Logos oder einer Kundenbewertung bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Freigabe. Teilnahme allein begründet keine Referenzfreigabe.

8. Dauer, Beendigung und Sperre

Der Pilot hat keine Mindestlaufzeit. Das Unternehmen kann seine Teilnahme jederzeit durch Mitteilung an MAUTTEC beenden. MAUTTEC kann den Pilot regulär mit 14 Tagen Vorlauf beenden. Eine gesondert vereinbarte Pilotdauer bleibt maßgeblich.

Bei konkreten Sicherheitsrisiken oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann MAUTTEC erforderliche Funktionen vorübergehend sperren. Die Sperre ist auf das notwendige Maß zu beschränken; das Unternehmen wird informiert, soweit rechtlich und sicherheitsbedingt möglich. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

Vor einer geplanten Beendigung erhält das Unternehmen Hinweise zum Export seiner Daten und zur Trennung der Integrationen. Der AVV sieht einen auf Anfrage bereitgestellten Export der Zuordnungen im JSON Format innerhalb von 14 Tagen vor. Eine reguläre Vertragsbeendigung löst nicht ohne Information und Gelegenheit zum erforderlichen Export sofort jede Löschung aus.

Der konkrete Ablauf von Abrufphase, Vertragsende und Löschung wird vor Zugangsfreigabe mit dem AVV und gegebenenfalls zwingenden Wechselvorschriften abgestimmt. Nach wirksamer Löschweisung werden operative Daten nach AVV gelöscht. Erforderliche Vertragsnachweise bleiben nach den dafür geltenden Regeln erhalten. Originaldaten und bereits erfolgte Übertragungen in HubSpot und sevdesk werden durch die ToolStack Kontolöschung nicht automatisch entfernt.

9. Haftung

MAUTTEC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften und für ausdrücklich übernommene Garantien.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MAUTTEC bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dabei auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.

Zwingende Ansprüche betroffener Personen, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.

10. Datenschutz und Rangfolge

Für die Verarbeitung im Kundenauftrag gilt der gesonderte AVV. Bei Widersprüchen zu Datenschutzpflichten geht der AVV vor. Gesetzliche Verpflichtungen bleiben bestehen. Eigene Kontodaten verarbeitet MAUTTEC nach den Datenschutzinformationen.

11. Recht und Vertragsunterlagen

Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Vorschriften. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung wird in diesem Entwurf nicht festgelegt: B2B bedeutet nicht automatisch, dass jeder Teilnehmer Kaufmann ist.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Die Unwirksamkeit einer Klausel führt zur Anwendung der gesetzlichen Regeln; keine automatisch erfundene wirtschaftlich gleichwertige Ersatzklausel.

Entwurfsstand: 6. Oktober 2026